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   VK Bund, 26.10.2012 - VK 2-104/12   

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VK Bund, 26.10.2012 - VK 2-104/12 (https://dejure.org/2012,37537)
VK Bund, Entscheidung vom 26.10.2012 - VK 2-104/12 (https://dejure.org/2012,37537)
VK Bund, Entscheidung vom 26. Oktober 2012 - VK 2-104/12 (https://dejure.org/2012,37537)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Vergaberechtswidrigkeit der Bildung eines Fachloses für einen bestimmten Wirkstoff durch eine bundesweit tätige gesetzliche Krankenkasse i.R.e. Ausschreibung zum Abschluss von Arzneimittel-Rahmenrabattverträgen

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Bundeskartellamt PDF

    Arzneimittel-Rahmenrabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausschreibung zum Abschluss von Arzneimittel-Rahmenrabattverträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 17.01.2011 - Verg 2/11

    Zurückweisung eines Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der

    Auszug aus VK Bund, 26.10.2012 - VK 2-104/12
    § 8 EG Abs. 1 VOL/A hat unter anderem den Sinn und Zweck sicherzustellen, dass der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der allein ihm obliegenden Bestimmung seines Beschaffungsbedarfs (vgl. etwa OLG Düsseldorf, 17.01.2011, VII Verg 2/11) miteinander vergleichbare Angebote erhält, aus denen er im Sinne des § 97 Abs. 5 GWB das wirtschaftlichste auswählen kann und muss.

    bei Arzneimittelausschreibungen durch gesetzliche Krankenkassen aus vergaberechtlicher Sicht im Hinblick auf § 8 EG Abs. 1 VOL/A entscheidend darauf an, ob die fraglichen Produkte aus medizinischer Sicht - also aus Sicht des verordnenden und somit im wirtschaftlichen Sinne nachfragenden Arztes - für austauschbar gehalten werden; ist dies der Fall, so besteht insoweit auch ein Wettbewerbsverhältnis zwischen den fraglichen Produkten, so dass die entsprechenden Angebote auch im Sinne des § 8 EG Abs. 1 VOL/A miteinander vergleichbar sind (vgl. nur OLG Düsseldorf, 30.01.2012, VII Verg 2/11; OLG Düsseldorf, 05.02.2011, VII Verg 3/11; VK Bund, 25.11.2011, VK1-135/11; VK Bund, 10.11.2009, VK1-191/09; VK Bund, 22.08.2008, VK2-73/08).

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Bund, 26.10.2012 - VK 2-104/12
    Die Hinzuziehung von Verfahrensbevollmächtigten durch die Ag war notwendig, weil das Nachprüfungsverfahren nicht einfach gelagerte Sach- und Rechtsfragen aufgeworfen hat, die ohne spezialisierte Rechtskenntnisse nicht sachgerecht behandelt werden konnten und die die Beauftragung eines Verfahrensbevollmächtigten als sachgerecht erscheinen lassen (vgl. BGH, 26.09.2006, X ZB 14/06).
  • OLG Düsseldorf, 08.09.2004 - Verg 38/04

    Mittelstandsförderung bei der Vergabe

    Auszug aus VK Bund, 26.10.2012 - VK 2-104/12
    In derartigen Fällen genügt es, dass ein Unternehmen die Angebotsunterlagen angefordert hat, seinen Rügeobliegenheiten nachkommt und durch Stellung eines Nachprüfungsantrages dokumentiert, dass ihm an einem vergaberechtskonformen Fortgang des Vergabeverfahrens unter seiner Beteiligung gelegen ist (vgl. Summa in: jurisPK-VergR, 3. Aufl. 2011, § 107 GWB, Rn. 50; ähnlich für den Fall eines angegriffenen Loszuschnitts OLG Düsseldorf, 08.09.2004, Verg 38/04).
  • OLG Düsseldorf, 22.12.2010 - Verg 40/10

    Anforderungen an die Bekanntgabe technischer Bewertungskriterien; Begriff der

    Auszug aus VK Bund, 26.10.2012 - VK 2-104/12
    Daher muss die Leistungsbeschreibung von allen potentiellen verständigen und fachkundigen Bietern, die mit der Erbringung der ausgeschriebenen Leistung vertraut sind, im gleichen Sinne verstanden werden, um als eindeutig und erschöpfend zu gelten (so OLG Düsseldorf, 22.12.2010, VII-Verg 40/10).
  • VK Bund, 22.08.2008 - VK 2-73/08

    Abschluss von Rabattkooperationen nach § 130a Abs. 8 SGB V über TNF-Alpha-Blocker

    Auszug aus VK Bund, 26.10.2012 - VK 2-104/12
    bei Arzneimittelausschreibungen durch gesetzliche Krankenkassen aus vergaberechtlicher Sicht im Hinblick auf § 8 EG Abs. 1 VOL/A entscheidend darauf an, ob die fraglichen Produkte aus medizinischer Sicht - also aus Sicht des verordnenden und somit im wirtschaftlichen Sinne nachfragenden Arztes - für austauschbar gehalten werden; ist dies der Fall, so besteht insoweit auch ein Wettbewerbsverhältnis zwischen den fraglichen Produkten, so dass die entsprechenden Angebote auch im Sinne des § 8 EG Abs. 1 VOL/A miteinander vergleichbar sind (vgl. nur OLG Düsseldorf, 30.01.2012, VII Verg 2/11; OLG Düsseldorf, 05.02.2011, VII Verg 3/11; VK Bund, 25.11.2011, VK1-135/11; VK Bund, 10.11.2009, VK1-191/09; VK Bund, 22.08.2008, VK2-73/08).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2010 - L 21 SF 260/10

    Bieter kann Rechtsverletzungen Dritter nicht rügen!

    Auszug aus VK Bund, 26.10.2012 - VK 2-104/12
    Das vorliegend in Rede stehende sozialrechtliche Wirtschaftlichkeitsgebot der §§ 2, 12 SGB V ist vielmehr an die gesetzlichen Krankenkassen als öffentliche Auftraggeber adressiert; es befugt - und verpflichtet - diese rein objektivrechtlich zu einer wirtschaftlichen Vorgehensweise (siehe nur LSG NRW, 16.12.2010, L 21 SF 260/10 Verg).
  • OLG Schleswig, 19.02.2007 - 1 Verg 14/06

    Vermietung nicht gleichwertig zu Verkauf

    Auszug aus VK Bund, 26.10.2012 - VK 2-104/12
    Die Einschätzung dieser Faktoren ist alleinige Aufgabe des Auftraggebers vor der Initiierung des Beschaffungs- und Vergabeprozesses und unterliegt im Zweifel der Überprüfung durch die Rechnungsprüfungsbehörden (so auch Roggenkamp/Zimmermann in: jurisPK-VergR, 3. Aufl. 2011, § 8 EG VOL/A 2009, Rn. 4; OLG Schleswig, 19.02.2007, 1 Verg 14/06).
  • VK Bund, 25.11.2011 - VK 1-135/11

    Abschluss von Rabattvereinbarungen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V

    Auszug aus VK Bund, 26.10.2012 - VK 2-104/12
    bei Arzneimittelausschreibungen durch gesetzliche Krankenkassen aus vergaberechtlicher Sicht im Hinblick auf § 8 EG Abs. 1 VOL/A entscheidend darauf an, ob die fraglichen Produkte aus medizinischer Sicht - also aus Sicht des verordnenden und somit im wirtschaftlichen Sinne nachfragenden Arztes - für austauschbar gehalten werden; ist dies der Fall, so besteht insoweit auch ein Wettbewerbsverhältnis zwischen den fraglichen Produkten, so dass die entsprechenden Angebote auch im Sinne des § 8 EG Abs. 1 VOL/A miteinander vergleichbar sind (vgl. nur OLG Düsseldorf, 30.01.2012, VII Verg 2/11; OLG Düsseldorf, 05.02.2011, VII Verg 3/11; VK Bund, 25.11.2011, VK1-135/11; VK Bund, 10.11.2009, VK1-191/09; VK Bund, 22.08.2008, VK2-73/08).
  • VK Bund, 10.11.2009 - VK 1-191/09

    Vergabe von Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V

    Auszug aus VK Bund, 26.10.2012 - VK 2-104/12
    bei Arzneimittelausschreibungen durch gesetzliche Krankenkassen aus vergaberechtlicher Sicht im Hinblick auf § 8 EG Abs. 1 VOL/A entscheidend darauf an, ob die fraglichen Produkte aus medizinischer Sicht - also aus Sicht des verordnenden und somit im wirtschaftlichen Sinne nachfragenden Arztes - für austauschbar gehalten werden; ist dies der Fall, so besteht insoweit auch ein Wettbewerbsverhältnis zwischen den fraglichen Produkten, so dass die entsprechenden Angebote auch im Sinne des § 8 EG Abs. 1 VOL/A miteinander vergleichbar sind (vgl. nur OLG Düsseldorf, 30.01.2012, VII Verg 2/11; OLG Düsseldorf, 05.02.2011, VII Verg 3/11; VK Bund, 25.11.2011, VK1-135/11; VK Bund, 10.11.2009, VK1-191/09; VK Bund, 22.08.2008, VK2-73/08).
  • VK Bund, 29.01.2015 - VK 2-117/14

    Nachprüfungsverfahren: Kontrastmittel

    Ziel des § 8 EG Abs. 1 VOL/A ist es zu gewährleisten, dass die Angebote aller Bieter vergleichbar sind, was wiederum unabdingbare Voraussetzung für eine faire und transparente Entscheidung über den Zuschlag ist (2. VK Bund, Beschlüsse vom 26.Oktober 2012, VK 2 - 104/12 und VK 2 - 107/12; 3. VK Bund, Beschluss vom 28. Oktober 2009, VK 3 - 187/09).
  • OLG Düsseldorf, 10.04.2013 - Verg 45/12

    Rechtliche Schranken der Ausschreibung von Rahmenrabattverträgen zur Beschaffung

    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 26. Oktober 2012 (VK 2-104/12) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

    Die 2. Vergabekammer des Bundes lehnte den Nachprüfungsantrag durch Beschluss vom 26.10.2012 (VK 2-104/12) teils als unzulässig, teils als unbegründet ab.

  • VK Bund, 28.02.2013 - VK 1-06/13

    Nachprüfungsverfahren: Abschluss von Arzneimittel-Rahmenrabattverträgen

    Denn selbst wenn man eine Rechtswidrigkeit der ausgeschriebenen Rabattverträge bejahen würde, wäre die Beeinträchtigung der wettbewerblichen Stellung der ASt als Anbieter von Tacrolimus- Präparaten gegenüber den Rabattvertragspartnern nach derzeitiger Einschätzung der Vergabekammer ein reiner Rechtsreflex, aus dem die ASt keine eigenen unmittelbaren Ansprüche herleiten kann (vgl. zu einer Rabattvertragsausschreibung bzgl. desselben Wirkstoffs 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 26. Oktober 2012, VK 2-104/12).
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